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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stadt-Umland Management Wien-Niederösterreich ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.stadt-umland.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 2.1.1:Zweite Ebene des Hauptmenüs ist in der Desktop-Ansicht nicht mit der Tastatur erreichbar (sondern nur mit Maus). Alternativer Zugangsweg ist die Auflistung der Untermenüpunkte auf der jeweiligen Hauptseite.
  • 2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden: Es gibt keine Möglichkeit, das Hintergrundvideo auf der Startseite zu pausieren oder zu beenden.
  • 2.4.7: Die Cookie-Meldung erlaubt, den Fokus darüber hinaus zu bewegen. Der sichtbare Fokus verschwindet daher mitunter „hinter“ der Cookie-Meldung. Gleiches gilt für das mobile Menü.
  • 2.4.3 Fokus-Reihenfolge: Die Fokus Reihenfolge der News Elemente, könnte für einige Benutzer verwirrend sein. Gleiches gilt für die Header-Navigation sowie die rechte Sitebar.
  • 4.1.1 Syntaxanalyse: Bei der Syntaxanalyse, treten Fehler auf.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Unsere PDF-Dokumente sollten barrierefrei sein. Wenn Ihnen ältere PDF-Dokumente oder Office-Dokumente auffalllen, die nicht barrierfrei sind, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Beispielsweise könnten PDF-Dokumente nicht getaggt sein, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. 

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich von Stadt-Umland Management Wien-Niederösterreich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Herbst 2022 auf Grundlage einer von gugler* MarkenSinn vorgenommenen Bewertung erstellt. Als Stichprobe dienten die folgende Seiten in deutscher und englischer Sprache: 

Feedback und Kontaktangaben

Sie können diese Internet-Seite nicht benutzen?

Dann melden Sie sich bitte bei uns und sagen Sie uns, was Sie nicht benutzen können. Wir bemühen uns, diese Internet-Seite für viele Menschen zugänglich zu machen.

Das ist unsere E-Mail Adresse: sum.sued@stadt-umland.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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