Einst eine tote Grenze - heute gemeinsame Landesplanung.
Die deutsche Hauptstadt Berlin und das umgebende Bundesland Brandenburg bilden zusammen die aufs engste verflochtene Metropolregion Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.
Die Bundeshauptstadt Berlin ist Stadt und Land zugleich und nach München die dichtest besiedelte deutsche Großstadt. Berlin besteht aus zwölf Stadtbezirken.
Brandenburg ist ein Flächenbundesland und nach Mecklenburg-Vorpommern das am dünnsten besiedelte Bundesland Deutschlands. Es gliedert sich in 14 Landkreise (mit ingesamt über 300 Gemeinden) und vier kreisfreie Städte (darunter Frankfurt an der Oder und die Landeshauptstadt Potsdam, die an Berlin angrenzt).
Die beiden Bundesländer der Metropolregion bündeln viele öffentliche Aufgaben in gemeinsamen Landesämtern, Instituten, Körperschaften, Anstalten und Verbünden. Sie erledigen Aufgaben für beide Länder, schaffen damit Synergieeffekte und verhelfen zu größerer Effizienz bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.
Ein gemeinsames, von den beiden Landesregierungen verabschiedetes Leitbild „Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ aus dem Jahr 2006 zeigt, dass beide Länder in besonderer Weise miteinander verbunden sind. Das Leitbild ist das Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Dialogs, an dem sich viele Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Kommunen und die Politik beteiligt haben.
Derzeit streben die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin die Verabschiedung eines Strategischen Gesamtrahmens der Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion auf einer Gemeinsamen Kabinettsitzung im IV. Quartal 2020 an.
In Sachen Raumentwicklung agieren als Länderkooperation die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) und als Kooperation von Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion das Kommunale Nachbarschaftsforum (KNF) Berlin-Brandenburg.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ist seit dem Jahr 1996 als oberste Behörde für die Raumordnung und Landesplanung in Berlin und in Brandenburg zuständig. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Kooperationsform
Die Struktur der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung beruht auf einem Landesplanungsvertrag.
Agenda
Die Gemeinsame Landesplanung hat gemäß Landesplanungsvertrag insbesondere folgende Aufgaben:
Die Gemeinsame Landesplanung arbeitet mit verschiedenen Instrumenten:
Aus der Praxis der Raumentwicklung
Derzeit werden in allen fünf Planungsregionen integrierte Regionalpläne erarbeitet. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gibt den Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) vor, folgende Themen zu bearbeiten:
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) unterstützt kommunale Akteure dabei, Projekte der Regionalentwicklung zu formulieren und begleitet Pilotprojekte und Modellvorhaben, wie z. B.
Seit Mitte der 1990er Jahre ermöglicht das KNF den partnerschaftlichen Dialog der Kernstadt Berlin und der brandenburgischen Kommunen im Kernraum der Metropolregion Berlin-Brandenburg zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung.
Kooperationsform
Das Kommunale Nachbarschaftsforum befindet sich derzeit im Übergang vom bisher informellen Zusammenschluss hin zu einer Institutionalisierung im kürzlich gegründeten Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg e.V. Die hier angeführten organisatorischen Details beziehen sich noch auf den informellen KNF (zum Verein siehe unten).
Agenda
Das bisherige informelle Kommunale Nachbarschaftsforum konzentrierte sich auf den kontinuierlichen und vertraulichen Informationsaustausch und Dialog der kommunalen Akteurinnen und Akteure untereinander.
Aus der Praxis der Raumentwicklung
Berlin und sieben brandenburgische Kommunen gründeten Ende Mai 2020 den Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg e.V.
Der Verein will die Entwicklung im Kernraum der Hauptstadtregion durch stetigen Austausch in den Themenfeldern Verkehr, Infrastruktur, Wirtschaft und Arbeit, Wohnen sowie Grün- und Freiraum aktiv mitgestalten. Er konzentriert sich auf Themen der räumlichen Entwicklung und versteht sich als Interessenvertretung gegenüber Fachverwaltungen, Entwicklungsgesellschaften und öffentlichen Planungsträgern.
Konsequent Landes- und Gemeindegrenzen übergreifend und ohne kommunales Kirchturmdenken sollen Konzepte, Fachbeiträge und Lösungsvorschläge für die Hauptstadtregion als Ganzes und für Teilräume erarbeitet werden. In den Wachstumsthemen Wohnen, Grün, Verkehr, Wirtschaft und soziale Infrastrukturen sollen konkrete Projekte initiiert und realisiert werden. Dafür wird neben den Mitgliedsbeiträgen auch der Einsatz von Dritt- und Fördermitteln angestrebt.
Neben den acht Gründungsmitgliedern wurden bereits in mehr als 30 Kommunen und Landkreisen die Beschlüsse und damit die notwendigen Voraussetzungen für einen Beitritt zum und eine Mitgliedschaft im Verein gefasst.