Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ist seit dem Jahr 1996 als oberste Behörde für die Raumordnung und Landesplanung in Berlin und in Brandenburg zuständig. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Kooperationsform
Die Struktur der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung beruht auf einem Landesplanungsvertrag.
- Die Abteilungsleitung der GL wird vom Land Brandenburg gestellt, die ständige Vertretung der Abteiltungsleitung vom Land Berlin. Sie entscheiden einvernehmlich und gleichberechtigt in allen bedeutsamen Fragen. Die Landesverwaltungen beschicken den Mitarbeiterstab.
- Die für Raumordnung zuständigen Mitglieder der beiden Landesregierungen üben das fachliche Weisungsrecht gemeinsam und einvernehmlich aus. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung ist organisatorisch in sechs Referate gegliedert. Sie hat Dienstsitze in Potsdam, in Frankfurt (Oder) sowie in Cottbus.
- Die Länder Berlin und Brandenburg bilden gemeinsam eine Landesplanungskonferenz (PLAKO). Sie koordiniert die landesplanerische Abstimmung und Zusammenarbeit zur Vorbereitung von Regierungsentscheidungen im Politikfeld Raumordnung und Landesplanung. Die PLAKO wirkt auf einen Interessenausgleich hin. Die PLAKO ist auf Interessenausgleich bedacht. Ihre Entscheidungen sind Empfehlungen an die beiden Landesregierungen. Ständige Mitglieder der PLAKO sind:
- der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin von Berlin und
- der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin des Landes Brandenburg als Vorsitzende,
- die Kanzleichefs oder Kanzleichefinnen beider Länder,
- die für Raumordnung zuständigen Regierungsmitglieder als stellvertretende Vorsitzende
- und die für Stadtentwicklung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft, Landwirtschaft und Kommunalwesen zuständigen Regierungsmitglieder beider Länder.
Agenda
Die Gemeinsame Landesplanung hat gemäß Landesplanungsvertrag insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufstellen gemeinsamer Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungspläne) sowie gemeinsamer Struktur- und Entwicklungskonzepte,
- Genehmigung von Regionalplänen,
- Aufstellen von Braunkohlen- und Sanierungsplänen,
- Sicherung der Anpassung von Bauleitplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen an die gemeinsamen Ziele der Raumordnung,
- Durchführung von Raumordnungsverfahren und
- Unterrichtung und Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit Nachbarstaaten.
- Planvorbereitung, planbegleitende Aufgaben und Raumbeobachtung
Die Gemeinsame Landesplanung arbeitet mit verschiedenen Instrumenten:
Aus der Praxis der Raumentwicklung
Derzeit werden in allen fünf Planungsregionen integrierte Regionalpläne erarbeitet. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gibt den Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) vor, folgende Themen zu bearbeiten:
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) unterstützt kommunale Akteur*innen dabei, Projekte der Raumentwicklung zu formulieren und begleitet Pilotprojekte und Modellvorhaben, wie z. B.
- Wohnen und Bildung in der S5-/RB26-Region
- Bündelung Stückgutverkehre GVZ Großbeeren/ Motzener Straße
- Radschnellwegeverbindungen Südwest
- Achsenentwicklungskonzept Pankow-Wandlitz
- InterGreen-Nodes – Entwicklung grüner, intermodaler Güterverkehre auf der Letzten Meile in urbanen Gebieten