Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ist seit dem Jahr 1996 als oberste Behörde für die Raumordnung und Landesplanung in Berlin und in Brandenburg zuständig. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Kooperationsform
Die Struktur der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung beruht auf einem Landesplanungsvertrag.
Agenda
Die Gemeinsame Landesplanung hat gemäß Landesplanungsvertrag insbesondere folgende Aufgaben:
Die Gemeinsame Landesplanung arbeitet mit verschiedenen Instrumenten:
Aus der Praxis der Raumentwicklung
Derzeit werden in allen fünf Planungsregionen integrierte Regionalpläne erarbeitet. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gibt den Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) vor, folgende Themen zu bearbeiten:
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) unterstützt kommunale Akteur*innen dabei, Projekte der Raumentwicklung zu formulieren und begleitet Pilotprojekte und Modellvorhaben, wie z. B.