Eine polyzentrische Stadtregion schafft gemeinsam den Strukturwandel.
Die Metropole Ruhr in Nordrhein-Westfalen ist eine der größten Agglomerationen Europas. Die polyzentrische Stadtregion, in der auf 4.440 km2 rund 5,1 Millionen Menschen leben, hat einen schwierigen Struktur- und Imagewandel von einer Region der Montanindustrie ("Ruhrgebiet") hin zu einer polyzentrischen Stadtlandschaft mit Innovation, Forschung und Kultur hinter sich. Die regionale Zusammenarbeit hat dabei eine führende Rolle gespielt. Aus dem kommunal verfassten Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk wurde in den 70er Jahren der Kommunalverbund Ruhrgebiet und schließlich im Jahr 2004 der heutige RVR Regionalverband Ruhr.
Kooperationsform
Der Regionalverband Ruhr ist die regionale Klammer für die Städte des Ruhrgebiets und Regionalplanungsbehörde für die Metropole Ruhr. Mitglieder des RVR sind elf kreisfreie Städte (darunter Essen, Duisburg und Dortmund) und vier Landkreise - nicht aber deren insgesamt 43 kreiszugehörigen Gemeinden. Der Regionalverband wird durch die Umlage seiner Mitglieder finanziert und bei Projekten durch Fördermittel von Land, Bund und EU unterstützt. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit folgenden Organen:
Der Regionalverband Ruhr hat mehrere operative Tochtergesellschaften:
Agenda
Auf Basis des RVR-Gesetzes agiert der Verband als Netzwerker, Koordinator, Impulsgeber, Dienstleister oder Projektträger für die Metropole Ruhr in folgenden regionalen Handlungsfeldern:
Aus der Praxis der Raumentwicklung
Die internationale Bauausstellung IBA-Emscher Park (1989-1999) gilt als Ikone qualitätsvoller Regionalentwicklung. Mit einem Zukunfts- und Investitionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das alte Ruhrgebiet zur Metropole Ruhr aufgewertet. An 120 Standorten wurden Projekte mit einem Volumen von vier Milliarden Euro verwirklicht.
Im Rahmen der RUHR.2010 - Kulturhauptstadt wurde mit der Charta Ruhr ein Spektrum an Visionen für einen Politikwandel hin zu einer neuen Urbanität in einer metropolitanen Stadtlandschaft formuliert.
Der Regionalverband Ruhr erstellt als Regionalplanungsbehörde den rechtlich bindenden Regionalplan Ruhr. Er legt die raumordnerischen Ziele, raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen für die Entwicklung der Region fest. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von bis zu zwanzig Jahren ausgerichtet und erstreckt sich räumlich über das gesamte Verbandsgebiet. Als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt er auch veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.
Am Aufstellungsverfahren - einem mehrjährigen raumordnerischen Abwägungsprozess - sind auch die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Nach der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung wird der Regionalplan Ruhr von der Landesplanungsbehörde verordnet werden.
Der rechtlich bindende Regionalplan wird durch ein Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr mit vielen Ideen und Konzepten ergänzt, die im Rahmen des Partizipationsprozesses Regionaler Diskurs entstanden sind.