Eine polyzentrische Stadtregion schafft gemeinsam den Strukturwandel.
Die Metropole Ruhr in Nordrhein-Westfalen ist eine der größten Agglomerationen Europas. Die polyzentrische Stadtregion, in der auf 4.440 km2 rund 5,1 Millionen Menschen leben, hat einen schwierigen Struktur- und Imagewandel von einer Region der Montanindustrie ("Ruhrgebiet") hin zu einer polyzentrischen Stadtlandschaft mit Innovation, Forschung und Kultur hinter sich. Die regionale Zusammenarbeit hat dabei eine führende Rolle gespielt. Aus dem kommunal verfassten Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk wurde in den 70er Jahren der Kommunalverbund Ruhrgebiet und schließlich im Jahr 2004 der heutige RVR Regionalverband Ruhr.
Kooperationsform
Der Regionalverband Ruhr ist die regionale Klammer für die Städte des Ruhrgebiets und Regionalplanungsbehörde für die Metropole Ruhr. Mitglieder des RVR sind elf kreisfreie Städte (darunter Essen, Duisburg und Dortmund) und vier Landkreise - nicht aber deren insgesamt 43 kreiszugehörigen Gemeinden. Der Regionalverband wird durch die Umlage seiner Mitglieder finanziert und bei Projekten durch Fördermittel von Land, Bund und EU unterstützt. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit folgenden Organen:
Der Regionalverband Ruhr hat mehrere operative Tochtergesellschaften:
Agenda
Auf Basis des RVR-Gesetzes agiert der Verband als Netzwerker, Koordinator, Impulsgeber, Dienstleister oder Projektträger für die Metropole Ruhr in folgenden regionalen Handlungsfeldern:
Aus der Praxis der Raumentwicklung
Die internationale Bauausstellung IBA-Emscher Park (1989-1999) gilt als Ikone qualitätsvoller Regionalentwicklung. Mit einem Zukunfts- und Investitionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das alte Ruhrgebiet zur Metropole Ruhr aufgewertet. An 120 Standorten wurden Projekte mit einem Volumen von 4 Mrd. Euro verwirklicht.
Im Rahmen der RUHR.2010 - Kulturhauptstadt wurde mit der Charta Ruhr ein Spektrum an Visionen für einen Politikwandel hin zu einer neuen Urbanität in einer metropolitanen Stadtlandschaft formuliert.
Mitte 2018 beschloss die Verbandsversammlung des RVR, dass unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ein Regionalplan Ruhr erstellt werden soll. Es handelt sich um ein formalisiertes Verfahren. Der RVR muss dabei als Träger der Regionalplanung ein hohes Maß an Anforderungen erfüllen, um am Ende Rechtskraft zu erlangen. Der rechtlich bindende Regionalplan wird durch ein Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr mit vielen Ideen und Konzepten ergänzt, die im Rahmen des Partizipationsprozesses Regionaler Diskurs entstanden sind. Der Regionalplan sollte im Jahr 2020 beschlussreif sein. Es zeichnet sich jedoch eine erhebliche Verzögerung ab.