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Regionalverband Ruhr

Eine polyzentrische Stadtregion schafft gemeinsam den Strukturwandel.

Die Metropole Ruhr in Nordrhein-Westfalen ist eine der größten Agglomerationen Europas. Die polyzentrische Stadtregion, in der auf 4.440 km2 rund 5,1 Millionen Menschen leben, hat einen schwierigen Struktur- und Imagewandel von einer Region der Montanindustrie ("Ruhrgebiet") hin zu einer polyzentrischen Stadtlandschaft mit Innovation, Forschung und Kultur hinter sich. Die regionale Zusammenarbeit hat dabei eine führende Rolle gespielt. Aus dem kommunal verfassten Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk wurde in den 70er Jahren der Kommunalverbund Ruhrgebiet und schließlich im Jahr 2004 der heutige RVR Regionalverband Ruhr.

Kooperationsform

Der Regionalverband Ruhr ist die regionale Klammer für die Städte des Ruhrgebiets und Regionalplanungsbehörde für die Metropole Ruhr. Mitglieder des RVR sind elf kreisfreie Städte (darunter Essen, Duisburg und Dortmund) und vier Landkreise - nicht aber deren insgesamt 43 kreiszugehörigen Gemeinden. Der Regionalverband wird durch die Umlage seiner Mitglieder finanziert und bei Projekten durch Fördermittel von Land, Bund und EU unterstützt. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit folgenden Organen:

  • Das Ruhrparlament, die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, ist ein Forum für alle Städte und Kreise der Region. Die 91 Mitglieder des Ruhrparlaments wurden im September 2020 im Rahmen der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen erstmals direkt von den mehr als zwei Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Metropole Ruhr gewählt. Als beratende Mitglieder sind Gewerkschaften, Arbeitgeberverband, Industrie- und Handelskammer, Naturschutzverband und ähnliche eingebunden.
  • Der Verbandsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung und sechzehn weiteren Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern. Sie werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt.
  • Die Regionaldirektorin bzw. der Regionaldirektor und die Beigeordneten werden für die Dauer von acht Jahren gewählt. Sie bereiten die Beschlüsse der anderen Gremien vor, führen die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertreten den Verband in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

Der Regionalverband Ruhr hat mehrere operative Tochtergesellschaften:

  • Die Business Metropole Ruhr GmbH entwickelt und vermarktet den Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr und stärkt durch die Umsetzung einer volkswirtschaftlichen Gesamtstrategie  die Wettbewerbsfähigkeit der Metropole Ruhr.
  • DieRuhr Tourismus GmbH dient der Profilierung der Metropole Ruhr als neues Reiseziel und der Vernetzung der touristischen Partner der Region mit dem Ziel einer effizienteren Vermarktung.
  • Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH dient der Abstimmung des Freizeitangebots und dessen gemeinsamer Vermarktung.
  • Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ist Teil der industriellen Infrastruktur der Region.

Agenda

Auf Basis des RVR-Gesetzes agiert der Verband als Netzwerker, Koordinator, Impulsgeber, Dienstleister oder Projektträger für die Metropole Ruhr in folgenden regionalen Handlungsfeldern:

  • staatliche Regionalplanung in der Metropole Ruhr
  • Träger bedeutender Infrastrukturprojekte (Route der Industriekultur, Emscher Landschaftsparks)
  • Schutz und Pflege der Umwelt durch die Sicherung von Freiflächen - von der Waldbewirtschaftung bis zur Rekultivierung von Bergbaufolge- und Haldenlandschaften
  • regionale Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Metropole Ruhr
  • Träger von sieben Revier- und Freizeitparks (gemeinsam mit der Standortgemeinde)
  • Erhebung von Geo- und Klimadaten über die Region

Aus der Praxis der Raumentwicklung

Die internationale Bauausstellung IBA-Emscher Park (1989-1999) gilt als Ikone qualitätsvoller Regionalentwicklung. Mit einem Zukunfts- und Investitionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das alte Ruhrgebiet zur Metropole Ruhr aufgewertet. An 120 Standorten wurden Projekte mit einem Volumen von vier Milliarden Euro verwirklicht.

Im Rahmen der RUHR.2010 - Kulturhauptstadt wurde mit der Charta Ruhr ein Spektrum an Visionen für einen Politikwandel hin zu einer neuen Urbanität in einer metropolitanen Stadtlandschaft formuliert.

Der Regionalverband Ruhr erstellt als Regionalplanungsbehörde den rechtlich bindenden Regionalplan Ruhr. Er legt die raumordnerischen Ziele, raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen für die Entwicklung der Region fest. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von bis zu zwanzig Jahren ausgerichtet und erstreckt sich räumlich über das gesamte Verbandsgebiet. Als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt er auch veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.

Am Aufstellungsverfahren - einem mehrjährigen raumordnerischen Abwägungsprozess - sind auch die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Nach der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung wird der Regionalplan Ruhr von der Landesplanungsbehörde verordnet werden.

Der rechtlich bindende Regionalplan wird durch ein Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr mit vielen Ideen und Konzepten ergänzt, die im Rahmen des Partizipationsprozesses Regionaler Diskurs entstanden sind.

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