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Verband Region Stuttgart

Regionalparlament und direkte Wahlen: seit 1994 gibt es in der Region Stuttgart eine stadtregionale politische Ebene.

Rund 2,7 Millionen Menschen leben in der Region Stuttgart - einem der stärksten Wirtschaftsräume Deutschlands mit einer starken Dominanz von Elektrotechnik, Automobil- und Maschinenbau. Neben der Kernstadt Stuttgart umfasst die Region Stuttgart 178 Städte und Gemeinden in fünf Landkreisen (Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis). Mit 3.654 km² nimmt sie etwa ein Zehntel der Fläche von Baden-Württemberg ein, dessen Landeshauptstadt Stuttgart ist.

Kooperationsform

Die Stadt Stuttgart und die sechs benachbarten Landkreise arbeiten formell im öffentlichrechtlichen Verband Region Stuttgart zusammen. Die Landkreise (Verwaltungseinheiten vergleichbar politischen Bezirken in Österreich) sind weiterhin existent. Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Verbandes Region Stuttgart sind klar definiert und landesgesetzlich verankert. Sie werden von drei Organen wahrgenommen:

  • derRegionalversammlungmit bis zu 96 ehrenamtlichen Mitgliedern, die alle fünf Jahre direkt, also von den Bürgerinnen und Bürgern der Region Stuttgart, nach Verhältniswahl gewählt wird. Dieses regionale Parlament ist im deutschsprachigen Raum einzigartig.
  • demVerbandsvorsitz, der seine Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter*innen werden aus der Mitte der Regionalversammlung gewählt. Sie bereiten die Sitzungen der Regionalversammlung sowie deren Ausschüsse vor und leitet diese.
  • derRegionaldirektion, die hauptamtlich die Geschäfte des Verbandes führt. Sie wird von den Mitgliedern der Regionalversammlung auf acht Jahre gewählt und vertritt den Verband Region Stuttgart, leitet die Verbandsverwaltung und vollzieht die Beschlüsse der Regionalversammlung.

Der Verband, der auch den S-Bahnverkehr in der Region betreibt, wird im Wesentlichen aus Umlagen finanziert. Er ist auch an einer ganzen Reihe von Gesellschaften mit beschränkter Haftung beteiligt.

Agenda

Gründungsgedanke des Verbandes Region Stuttgart war die Stärkung und Absicherung der Wirtschaftskraft. Heute ist der Verband in einem breiten Themenspektrum aktiv. Er ist per Landesgesetz Verantwortungsträger für Regionalplanung, regionales Verkehrsmanagement, Regionalverkehrsplanung, Landschaftsrahmenplanung, Wirtschafts- und Tourismusförderung und Teile der Abfallwirtschaft. Auf freiwilliger Basis kann sich der Verband auch für Sport und Kultur engagieren.

Der Verband ist auch Träger des S-Bahnverkehrs in der Region und Gesellschafter im Tarif- und Verkehrsverbund Stuttgart GmbH. Im Aufgabenfeld des Öffentlichen Personennahverkehrs wird aber auch die (trotz der starken Verbandskonstruktion) nach wie vor bestehende Konkurrenzsituation zwischen der Region und den Landkreisen offenkundig: so sind die Landkreise nach wie vor für den Busverkehr zuständig, obwohl die Region verkehrlich auf engste verflochten ist.

Aus der Praxis der Raumentwicklung

Regionalplan Verband Region Stuttgart

Der aktuell gültige Regionalplan, ein im Jahr 2010 beschlossenes raumplanerisches Gesamtkonzept, ist ein wichtiges Instrument der Region. Die Städte und Gemeinden, die breite Öffentlichkeit, aber auch Verbände, Behörden und Interessenvertretungen wirkten an der Erstellung mit. Schwerpunkte des Regionalplans sind Festlegungen zur Siedlungsentwicklung und ein stringentes Einzelhandelskonzept.

Exkurs zur Regionalplanung in Deutschland

Die Regionalplanung ist in ein umfassendes Planungssystem eingebettet:

  • Oberste Ebene ist die Bundesraumordnung, die die raumordnerischen Leitbilder und Konzepte vorgibt.
  • Die Bundesländer, die für die Landesplanung zuständig sind, erstellen Landesentwicklungspläne bzw. -programme.
  • Die zwölf Regionalpläne wiederum konkretisieren den Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg und stellen somit das verbindliche raumplanerische Gesamtkonzept für die jeweilige Region dar. Darin sind die Ziele und Grundsätze zur Raumentwicklung festgelegt. Es handelt sich um verbindliche Vorgaben für Fachplanungen und die kommunale Bauleitplanung.
  • Städte und Gemeinden sind Träger der Bauleitplanung. Sie stellen Flächennutzungspläne auf, die die vorhandene und geplante Nutzung der gesamten Gemarkungsfläche umfassen. Daraus werden Bebauungspläne als rechtsverbindliche, parzellenscharfe Planwerke entwickelt.
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