Um den Umwelt- und Anrainerschutz zu gewährleisten, wurden der Asfinag zahlreiche Auflagen erteilt. Bauarbeiten dürfen nur an Werktagen zwischen 6 und 19 Uhr stattfinden. Die Staubentwicklung muss mit Beregnungsanlagen eingedämmt werden. Durch eine geräuschmindernde Waschbeton-Fahrbahn soll Lärmbelästigung der Anrainer möglichst gering gehalten werden.
Informationen der Asfinag zum Projekt finden Sie hier.