Ab 1. März 2022 wird Wien fast flächendeckend zur kostenpflichtigen Kurzparkzone. Ausnahmen gibt es nur für wenige nicht oder nur schwach besiedelte Grün- und Randbereiche wie den Bisamberg oder den Nationalpark Donau-Auen sowie Industriezonen in Liesing.
Im Vorfeld wurden seitens Niederösterreich die Rahmenbedingungen bzw. die Auswirkungen fachlich bewertet und daraus Maßnahmen für das Land NÖ und Empfehlungen für die Gemeinden, in deren Wirkungsbereich die Parkraumbewirtschaftung fällt, abgeleitet. Diese wurden in einer Videokonferenz im September 2021 mit Vertreter*innen des Landes und der Gemeinden diskutiert. Das SUM unterstützte diese Initiative organisatorisch (Erhebung der Regelungen in 42 Umlandgemeinden) sowie durch die Durchführung der Videokonferenz. In weiteren, im Rahmen des SUM-Süd organisierten Abstimmungstreffen wurden konkrete Maßnahmen seitens des Landes Niederösterreich und der Umlandgemeinden Wiens diskutiert.